13. Februar 2006 15:47
Die Zukunft ist digital, das ist mittlerweile unschwer zu erkennen. Ob Kameras, transportable Musikgeräte oder Fernseher, langsam werden die analogen Techniken durch die neuen digitalen Möglichkeiten abgelöst. Seit einiger Zeit taucht hierbei auch immer wieder der Begriff "HDTV" auf, der eine neue Technik für das Fernsehen bezeichnet. Aber was steckt wirklich dahinter, wo liegt der Unterschied zum bisherigen Fernsehen und lohnt sich die Aufrüstung überhaupt?
Inhalt
- Geschichte des Fernsehens in Deutschland
- Die ersten Sender
- Das Farbfernsehen hält Einzug
- Fernsehtechnik
- Digitales Fernsehen [DVB]
- Einführung [PAL/HDTV]
- HDTV
- Die Logos
- Produktion
- Senderperspektive
- Aufnahmemöglichkeiten
- HDTV am Computer
- Formate und Auflösungen
- Technik für den HDTV-Empfang
- HDTV-Receiver
- HDTV-Bildschirme
- Rückprojektionsbildschirme
- LCD-Fernseher
- CRT-Fernseher
- Plasmabildschirme
- Beamer
- Senderliste [HDTV]
- Ausblick
Geschichte des Fernsehens in Deutschland
Bereits am 22. März 1935 wurde das erste regelmäßige Versuchsprogramm, namens DFR, in Deutschland mit Bild und Ton ausgestrahlt, natürlich in schwarz-weiß, aber auch damals schon sehr nah an der heutigen Norm. Das derzeitig herrschende Nazi-Regime veranlasste den Start dieses Programms hauptsächlich um den Engländern mit der Ausstrahlung ihres ersten Fernsehsenders "BBC" zuvorzukommen. Die deutsche Erfindung sollte auch unter der Aufsicht deutscher getestet werden. Das Programm des DFR lief täglich von 20Uhr bis 22Uhr. Zu dieser Zeit gab es aber erst 250 Empfangsgeräte in Deutschland und diese standen meist bei Technikern oder Mitarbeitern des Senders. Aus diesem Grund richtete die Post so genannte "Fernsehstuben" ein (25 in Berlin, 2 in Leipzig, 1 in Potsdam). In diesen konnten bis zu 30 Personen kollektiv und kostenlos Fernsehen. Die Sendezeit in den Fernsehstuben wurde 1936 auf Grund der XI. Olympischen Spiele in Berlin von zwei auf acht Stunden täglich erhöht.
1939 wurde dann der Fernsehempfang endlich auch für den privaten Empfang freigegeben und der erste "Volks-Fernseh-Empfänger" FE 1 von Telefunken wurde auf der Funkausstellung der Öffentlichkeit vorgestellt. Das Nazi-Regime nutzte von da an das Fernsehen auch zur Verbreitung von politischen und ideologischen Inhalten, da viele der Festangestellten Mitarbeiter beim Fernsehen gleichzeitig auch Parteiangestellte waren.
Ab 1948 ging der Rundfunk von den Besatzungsmächten Frankreich, England und Amerika, die diesen übernommen hatten, wieder in deutsche Hände über. Die Deutschen neigten zu einem Staatsrundfunk wie in der Weimarer Republik, die Alliierten verordneten jedoch einen staatsfernen Rundfunk. 1949 trat dann der Artikel 5 des Grundgesetzes in Kraft, der Rundfunk sollte als Garant der Demokratie und der Meinungsfreiheit dienen:
Artikel 5 des deutschen Grundgesetzes
- Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
- Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
- Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
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